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KORRUPTIONSPROZESS: FREISPRUCH FÜR EX-BUNDESPRÄSIDENT CHRISTIAN WULFF

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Das Landgericht Hannover hat sein Urteil gegen Ex-Bundespräsident Christian Wulff gefällt: Er wurde vom Vorwurf der Vorteilsnahme freigesprochen.

Der Korruptionsprozess gegen den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff endet mit einem Freispruch für den Angeklagten. Das Landgericht Hannover hat den 54-Jährigen vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet – zwei Jahre nach dessen Rücktritt als Staatsoberhaupt. Die Zweite Große Strafkammer sah es nicht als erwiesen an, dass Wulff als niedersächsischer Ministerpräsident illegale Zuwendungen des Filmunternehmers David Groenewold angenommen hat. Dieser wiederum wurde vom Vorwurf der Vorteilsgewährung freigesprochen.

Der Freispruch für Wulff kommt für Prozessbeobachter nicht überraschend. Das Gericht hatte während des dreimonatigen Verfahrens mehrfach zu erkennen gegeben, dass es von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt ist. “Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen”, formulierte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow bei der Urteilsverkündung.

Christian Wulff 1

Der ehemalige Bundespräsident stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Zweieinhalb Monate später warb er bei Siemens um Unterstützung für einen Film, für den Groenewold noch Geldgeber suchte. Dem Filmfinancier wurde wegen der München-Einladung Vorteilsgewährung vorgeworfen.

“Wertvolle Ratgeber”

Richter Frank Rosenow sagte in der Urteilsbegründung zum Verhältnis von Wulff und Groenewold, aus einer geschäftlichen Beziehung habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. “In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber.” Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden. Bei Restaurantbesuchen habe mal der eine und mal der andere von beiden die Rechnung übernommen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff noch nicht eindeutig widerlegt. Das hatte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer in seinem Schlussplädoyer vor einer Woche noch einmal deutlich gemacht. Er hatte verlangt, die Beweisaufnahme fortzuführen, nachdem das Gericht mehrere seiner Anträge abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision einzulegen – dafür müsste sie dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.

Zeit/dpa

 


Filed under: Germany news Tagged: Christian Wulff Freispruch

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